Ihre Zivilrechtskanzlei
Die Kosten

 

Die Erstberatung (hierzu gehören auch telefonische Auskünfte und Beratung per email) kostet je nach Dauer und Umfang  zwischen 50,00 bis 250,00 Euro;  wenn sie mit einer weiteren Tätigkeit verbunden ist, bleibt sie kostenfrei. Die zeitliche Dauer der Beratung ist nicht begrenzt.

Für gerichtliche Verfahren wird nach der Rechtsanwaltsvergütungstabelle (RVG)abgerechnet und hier der sog. Streitwert zugrunde gelegt. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt.

Seit dem 01. Juli 2006 können Rechtsanwaltskosten unabhängig vom RVG frei vereinbart werden, allerdings dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Eine Gebührenvereinbarung bietet sich bei Verfahren mit ungewissem Streitwert an.

Bei Verfahren außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Landshut werden Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld berechnet.