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Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags, auch mit erbrechtlichen Regelungen. Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften.
Durchführung von einvernehmlichen und streitigen Ehescheidung. Zum Scheidungsverfahren gehören auch die sogenannte Folgesachen, wie Kindes- und nachehelicher Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Versorgungsausgleich (Teilung der ehezeitlichen Rentenansprüche) Zugewinn (Vermögensauseinandersetzung), elterliche Sorge, Umgangsrecht. Oftmals muss auch der Unterhalt während der Trennungsphase vor der Scheidung geregelt werden.
Beratung zu Betreuung, Vormundschaft, Vorsorgevollmacht und Elternunterhalt (insbesondere bei Inanspruchnahme durch Sozialversicherungsträger).
Rechtsanwaltskanzlei
v. Seydewitz
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