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Für das außergerichtliche Verfahren gewähren die zuständigen Amtsgerichte, oftmals Beratungshilfe und übernehmen damit die Anwaltskosten. Bitte beantragen Sie einen Beratungshilfeschein bei Ihrem Amtsgericht (in Landshut: http://www4.justiz.bayern.de/lg-landshut/ oder in den Geschäftszeiten zwischen 8:30 und 11:30 Uhr unter Tel.: 0871 - 84 - 0.) Sie müssen dazu Verdienstnachweise, Miet- und sonstige Ausgaben, Schuldensituation, vorlegen.
Im gerichtlichen Verfahren wird von meiner Seite aus für die Gerichtskosten ein Stundungsantrag gestellt. Über die Anwaltsvergütung wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, die auf den konkreten Einzelfall abstellt. Im gerichtlichen Verfahren wird ein Treuhänder bestellt, dessen Kosten ebenfalls vom Stundungsantrag umfasst sind.
Rechtsanwaltskanzlei
v. Seydewitz
Altstadt 366
84028 Landshut
Tel.: 0049 - 871 - 800 07 93
Fax: 0049 - 871 - 276 18 72
e-mail: v.seydewitz@t-online.de
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